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Wiederaufnahme eines eingeschränkten Sportbetriebes auf den Außensportanlagen

Unter Bezug auf die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30.04.2020 ist es dem Verein ab Montag, den 04.05.2020 gestattet, wieder einen eingeschränkten Sportbetrieb nur auf den Außensportanlagen aufzunehmen! Dies hat unbedingt unter Beachtung der allgemein bestehenden Forderungen hinsichtlich der Abstandsbeschränkungen und der Hygienebestimmungen zu erfolgen.

  • Die Teilnahme am Training unter den derzeitigen Bedingungen ist freiwillig. Personen mit erhöhter Körpertemperatur und Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten.
  • Für den Publikumsverkehr bleibt die Sportstätte bis auf Weiteres geschlossen.
  • Das Betreten des Sportheims ist mit Ausnahme der WC-Anlagen nicht gestattet. Ein Umkleiden unter Dach ist somit nicht möglich.
  • Beim Betreten und Verlassen des Sportheims sind die bereit gestellten Desinfektionsmittelspender zu benutzen.
  • Abstand von 1,5 m unter den teilnehmenden Personen einschl. der Übungsleiter; Das hat zur Folge, dass  Übungen / Spiele mit Zweikampfverhalten nicht stattfinden dürfen !
  • Die Anzahl der Teilnehmer je Trainingsgruppe soll 5 bis 8 nicht überschreiten, die Teilnehmer in den Gruppen nicht gewechselt werden. Es ist eine Anwesenheitsliste zu führen.
  • Auf Händeschütteln, Abklatschen, in den Arm nehmen und Jubeln oder Trauern in der Gruppe muss komplett verzichtet werden.
  • Auf Fahrgemeinschaften bei der An- und Abreise zur Sportstätte ist ebenso zu verzichten.
  • Das Betreten der Sportstätte erfolgt nicht eher als eine Viertelstunde vor Trainingsbeginn. Dieselbe ist spätestens eine Viertelstunde nach Trainingsende zu verlassen. Wartende Eltern, Großeltern usw. werden zwecks Vorbildwirkung ebenfalls aufgefordert, untereinander die Abstandsregeln einzuhalten.

Der Vorstand appelliert an den gesunden Menschenverstand aller, vor allem aber den seiner Übungsleiter. Die Nichteinhaltung der o.g. Forderungen hat den Ausschluss der betreffenden Sportgruppe bzw. die Absage des gesamten Trainingsbetriebes zur Folge !

An den Vorstand bzw. den Vorsitzenden gerichtete Ordnungsstrafen werden weiter gereicht !

Vorstand, am 05.05.2020

Absage der Mitgliederversammlung des SV Chemie Dohna e.V. am 26.03.2020

Aus aktuellem Anlass und der anzunehmenden Verschärfung der Coronakrise in den nächsten Tagen und Wochen beschloss der Vorstand des Vereins in seiner Vorstandssitzung am 12.03.2020, die für den 26.03.2020 anberaumte ordentliche Mitgliederversammlung des SV Chemie Dohna e.V. abzusagen.

Die gemäß Vereinssatzung in der Mitgliederversammlung dieses Jahr durchzuführende Neuwahl des Vorstandes wird voraussichtlich im Herbst 2020 nachgeholt. Der derzeitige Vorstand führt bis dahin die Geschäfte weiter.

Hans-Jürgen Irmscher

Vorsitzender